Horse Tool HO00

Horse Tool HO00

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    BESCHREIBUNG: Das SWIZA Horse Tool HO00 ist ein praktischer Begleiter für alle... mehr

    Produktinformationen zu "Horse Tool HO00"

    BESCHREIBUNG:

    Das SWIZA Horse Tool HO00 ist ein praktischer Begleiter für alle Reitenthusiasten. Anstelle einer Klinge verfügt dieses Tool über einen ausklappbaren Hufkratzer, welcher in geöffneter Position zuverlässig arretiert. Durch Druck auf das Schweizer Kreuz - Markenzeichen von SWIZA - wird die Arretierung spielend leicht gelöst. Das Heft mit seiner roten Anti-Rutsch-Oberfläche liegt angenehm in der Hand und ist zusätzlich mit einer Pinzette ausgestattet.

    Technische Daten
    Grifflänge 9.5 cm
    Klingenlänge 6.5 cm
    Gesamtlänge 16.0 cm
    Gewicht 52 g
     
     
     
     
     

    Gesetzliche Bestimmungen für Artikelabgabe an Personen über 18 Jahre:

     



    Einige angebotene Artikel im Dagdas Projects Shop dürfen aus Jugendschutzgründen erst ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden. Dazu gehören z.B. Messer, CS-Gas, Schlagstöcke. Wir benötigen zum Nachweis Ihres Alters eine Kopie Ihres Personalausweises oder eines anderen, amtlichen Dokumentes, aus dem Ihr Name und Ihr Geburtsdatum hervorgeht. Dieses Dokument können Sie uns per Fax oder als Email-Anhang senden info@sd-pro2ls.de.


    Sie sollten Ihren Personalausweis vor dem Faxen kopieren, damit er hier bei uns auch lesbar ankommt.


    Ihre Ausweisdaten werden bei uns ausschließlich zur Abprüfung des bei der Bestellung angegebenen Alters verwendet. Sie werden absolut vertraulich behandelt und nach Abwicklung Ihres Auftrages vernichtet. Es versteht sich von selbst, dass wir Ihre Daten niemals an Dritte weitergeben werden.


    Es ist nicht nötig, für jede Bestellung ausweispflichtiger Waren den Nachweis neu mitzusenden. Wenn wir Ihr angegebenes Alter bereits überprüft haben, können Sie die für Ihr Alter erhältlichen Artikel ohne weitere Formalitäten bestellen.


    Das Führen von Hieb- und Stosswaffen, von Einhandmessern und von Messern mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge außerhalb des Privatbereichs ist verboten. Die Nutzung außerhalb des Privatbereichs ist bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege und beim Sport und in sonstigen sozialadäquaten Zusammenhängen, weiterhin erlaubt.


    Bitte informieren Sie Sich stets über das aktuelle Waffengesetz.


     
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