Rettungsmesser im Camo-Design

Rettungsmesser im Camo-Design

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    BESCHREIBUNG: Das als Rettungsmesser gestaltete Einhandmodell von Herbertz bietet eine... mehr

    Produktinformationen zu "Rettungsmesser im Camo-Design"

    BESCHREIBUNG:

    Das als Rettungsmesser gestaltete Einhandmodell von Herbertz bietet eine rostfreie AISI 420-Klinge im Camo-Design. Das robuste Edelstahl-Heft ist mit griffigen G-10-Einlagen versehen. Am Heftende sind ein Gurtschneider und ein Scheibenzertrümmerer integriert. Der beidseitige Klingenknopf, Liner-Lock und Edelstahl-Clip machen die Ausstattung komplett.

    Technische Daten
    Heftlänge 12.4 cm
    Klingenlänge 8.6 cm
    Länge geöffnet 21.0 cm
    Gewicht 191 g
     
     
     

     

    Gesetzliche Bestimmungen für Artikelabgabe an Personen über 18 Jahre:



    Einige angebotene Artikel im Dagdas Projects Shop dürfen aus Jugendschutzgründen erst ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden. Dazu gehören z.B. Messer, CS-Gas, Schlagstöcke. Wir benötigen zum Nachweis Ihres Alters eine Kopie Ihres Personalausweises oder eines anderen, amtlichen Dokumentes, aus dem Ihr Name und Ihr Geburtsdatum hervorgeht. Dieses Dokument können Sie uns per Fax oder als Email-Anhang senden info@sd-pro2ls.de.


    Sie sollten Ihren Personalausweis vor dem Faxen kopieren, damit er hier bei uns auch lesbar ankommt.


    Ihre Ausweisdaten werden bei uns ausschließlich zur Abprüfung des bei der Bestellung angegebenen Alters verwendet. Sie werden absolut vertraulich behandelt und nach Abwicklung Ihres Auftrages vernichtet. Es versteht sich von selbst, dass wir Ihre Daten niemals an Dritte weitergeben werden.


    Es ist nicht nötig, für jede Bestellung ausweispflichtiger Waren den Nachweis neu mitzusenden. Wenn wir Ihr angegebenes Alter bereits überprüft haben, können Sie die für Ihr Alter erhältlichen Artikel ohne weitere Formalitäten bestellen.


    Das Führen von Hieb- und Stosswaffen, von Einhandmessern und von Messern mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 cm Klingenlänge außerhalb des Privatbereichs ist verboten. Die Nutzung außerhalb des Privatbereichs ist bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege und beim Sport und in sonstigen sozialadäquaten Zusammenhängen, weiterhin erlaubt.


    Bitte informieren Sie Sich stets über das aktuelle Waffengesetz.

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